News | Veröffentlicht am 16.06.2020

Hilfsmittelversorgung: Urteil des BSG schwächt Patientenrechte

Mit dem Patientenrechtegesetz wollte der Gesetzgeber 2013 die Patientenrechte stärken und u.a. die gesetzlichen Krankenkassen zu schnelleren Entscheidungen bewegen. Bislang galt: Wurde die Genehmingungsfrist für Hilfsmittel überschritten, galt die beantragte Leistung im Rahmen der Genehmigungsfiktion als bewilligt. Mit einem Urteil vom Mai 2020 hat das Bundessozialgericht (BSG) diese Rechtsprechung gekippt. PatientInnen können die Genehmigungsfriktion nur noch in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei Fristüberschreitung, das Hilfsmittell zunächst auf eigenes wirtschaftliches Risiko selbst beschafften. Dies sei eine Veränderung zu Ungunsten der PatientInnen stellt rehaKIND, das Netzwerk für Kinderreha fest und fordert den Gesetzgeber zum Gegensteuern auf. REHAVISTA schließt sich dieser Forderung  an. Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemeldung von rehaKIND. 

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